Eine rein private Webseite benötigt kein Impressum nach § 6 TDG, solange sie nicht geschäftsmäßig betrieben wird und keine Hinweise auf Produkte, geschäftsmäßige oder kommerzielle Angebote
enthält. In diesem Fall ist der Betreiber der Webseite Nutzer eines Teledienstes, da er den Teledienst seines Service-Providers nutzt, um Informationen zu veröffentlichen. Um dies zu
verdeutlichen hat der Gesetzgeber in § 3 TDG das Veröffentlichen von Informationen ausdrücklich der Nutzung von Telediensten zugeordnet:
Im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. "Diensteanbieter" jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt,
2. "Nutzer" jede natürliche Person, die Teledienste in Anspruch nimmt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen.
Keine Impressumspflicht bei rein persönlichen oder familären Zwecken (§ 5 TMG, § 55 RStV)
Keine Informationspflichten bestehen nach § 5 TMG und § 55 RSTV, wenn die Webseite rein persönlichen oder familiären Zwecken dient. Denn in § 55 RStV wird wie folgt negativ formuliert
"Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu
halten".
Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden (z. B. Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die
sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, oder entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen), nicht mehr den Informationspflichten des Telemediengesetzes.
Weitere Fälle ohne Impressumspflicht: Bei Zugänglichmachung der Webseite nur gegenüber Familienangehörigen per speziellem Passwort, so dass die Allgemeinheit ausgeschlossen wird. Dies erscheint
aber sehr unpraktikabel und unüblich. Zudem wäre dies der Fall, wenn der Inhalt der Webseite für die Allgemeinheit uninteressant ist und nur der engsten persönlichen Sphäre entstammt. Denkbar
wäre hier eine Webseite nur mit Familienfotos. Diese würde dann auch keiner Impressumspflicht unterliegen.
Meinungsäußerungen durch Postings in Foren oder über andere Plattformen unterliegen auch keiner Impressumspflicht. Teilnehmer an solchen Kommunikationsplattformen sind keine Diensteanbieter,
sondern reine Nutzer.
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